Bitte Lesen!

 

Bohrpunkte können aus versicherungstechnischen Gründen nur vom Auftraggeber eingemessen und angezeichnet werden.

 

Für Schäden und Folgeschäden die sich aus der Lage der Bohrpunkte ergeben, trägt allein der Auftraggeber die Haftung.

 

Schnittflächen können aus versicherungstechnischen Gründen nur vom Auftraggeber eingemessen und angezeichnet werden.

 

Für Schäden und Folgeschäden die sich aus der Lage der Schnittflächen ergeben, trägt allein der Auftraggeber die Haftung.

 

Wir können keine Haftung für nichtsichtbare Leitungsinstallationen übernehmen.

 

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, ob und wo ggfls. Leitungen vorhanden sind.

 

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch, durch den Statiker / Architekten abgeklärt und zugelassen ist.

 

Danke.

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© Georg Gebelein-Kernbohrtechnik